Internetwerbung und Recht

Auch bei der Internetwerbung gilt: Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch erlaubt. Wer Marken oder Firmennamen anderer Anbieter verwendet, um Besucher zu seinem Onlineangebot zu locken, begibt sich auf rechtliches Glatteis.

Karin Seidel gibt bei akademie.de unter dem Titel „Internetwerbung und Recht: Fremde Marken- oder Firmennamen in Adwords, Metatags und URL?“ einen Überblick über juristische Fußangeln bei der Werbung mit Adwords und Metatags.

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.