Kai strukturell äquivalent zu behandeln wie Andrea

OLG Hamm v. 29.04.2004 – 15 W 102/03

Schöner kann man es wohl nicht ausdrücken…

In der Sache ging es um die alleinige Verwendung des Vornamens Kai für männlichen Nachwuchs. Der OLG-Report berichtet aus den Gründen:

Die Kläger dürfen ihrem Kind den Vornamen „Kai“ als alleinigen Vornamen geben. Hierin kommt das männliche Geschlecht des Kindes hinreichend deutlich zum Ausdruck. Dies ergibt sich bereits daraus, dass der Vorname „Kai“ in Deutschland ganz überwiegend als Vorname für Jungen benutzt wird.

Der weibliche Gebrauch dieses Vornamens stammt aus Skandinavien und hat in Deutschland erst seit den 70er Jahren eine gewisse Verbreitung erlangt. Die Problematik ist insoweit mit der Verwendung des Namens „Andrea“ vergleichbar: Auch dieser in Deutschland für Mädchen gängige Vorname kann ohne Hinzufügen eines weiteren weiblichen Namens verwandt werden, obwohl der Name in Italien als Jungenname gebräuchlich ist und deshalb auch in Deutschland einem Jungen gegeben werden kann.

Die als Titel dieses Beitrags verwendete Formulierung findet sich bei beck-aktuell .

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