suess.de

Berichtet wurde über das Urteil des OLG Nürnberg vom 12.04.2006, Az. 4 U 1790/05, ja schon, mittlerweile steht es bei JurPC im Volltext zur Verfügung. Die Leitsätze von JurPC:

1. Der Träger eines auch als Adjektiv gebräuchlichen Familiennamens (hier: „Süß“), kann mangels ausreichender Unterscheidungskraft des Namens vom Inhaber einer gleich lautenden Internet-Domain nicht die Unterlassung der Verwendung dieser Domain verlangen.

2. Der Inhaber einer mit einer „catch-all“-Funktion ausgestatteten Domain (www.suess.de), die bei Eingabe der Domain und eines Vornamens oder dessen Abkürzung als Subdomain eine Weiterleitung auf ein Erotikportal bewirkt, verletzt den Träger eines gleich lautenden Familiennamens in seinem Namensrecht.

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