Der Theaterbesuch als Gesundheitsrisiko – zur Haftung für Hörschäden beim Einsatz einer Schreckschusspistole

Theaterbesucher müssen […] damit rechnen, dass in einer Aufführung Schreckschusspistolen zum Einsatz kommen können. Unter Berücksichtigung der Kunstfreiheit und der Unterhaltungserwartungen des Publikums kann der Einsatz von Schreckschusspistolen bei Theateraufführungen nicht als Unsitte oder Nachlässigkeit angesehen ist. Wer – wie der Kläger – vorgeschädigt und besonders lärmempfindlich ist, geht mit einem Theaterbesuch ein Gesundheitsrisiko ein und muss die Folgen der Verwirklichung dieses Risikos selbst tragen.

berichtet der OLG-Report über das Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 29.7.2004 – 1 U 254/03.

1 Antwort
  1. Matthias
    Matthias sagte:

    Das sehe ich genauso. Im Theater wird geschossen.

    Noch nie eine Oper mitgemacht? Da kann es auch laut werden.

    Das ist wie auf ein Rockkonzert gehen und sich dann beschweren, dass es zu laut gewesen sei!

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