Buchpreisbindung und Internet-Auktion
OLG Frankfurt am Main v. 15.06.2004 – 11 U (Kart) 18/04
Auch ein Privatmann, der mit einer gewissen Regelmäßigkeit neue Bücher im Internet-Auktionshandel anbietet, muss die Vorschriften des Buchpreisbindungsgesetzes einhalten.
Weitere Informationen:
Golem
Heise-Online
ZDNet
Pressemitteilung des OLG Frankfurt
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