Abgemahnt! (7)
Hoffentlich der letzte Beitrag zum Thema „Abgemahnt durch den ID Medien Verlag“:
Ich hatte den Verlag nochmals aufgefordert, mir gegenüber den Verzicht auf die geltend gemachten Ansprüche zu erklären. Daraufhin erhielt ich ein Schreiben, mit welchem Bezug auf ein früheres Schreiben genommen wurde, das ich nicht erhalten habe, welches aber dankenswerter Weise nochmals als Anlage mitgeschickt wurde. Aus dem Inhalt:
Wir fordern Sie daher auf, zumindest Ihren streitgegenständlichen Eintrag dahingehend zu ändern, dass aus dem Text selbst – und nicht erst aus einem unter der Quellenangabe veröffentlichten Nachtrag – eindeutig hervorgeht, dass es sich um ein noch nicht rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren handelt.
Als ob dies einen Unterschied macht. Wenn ich dem bis 8.12. nachkomme, will der Verlag die Sache auf sich beruhen lassen und von weiteren Maßnahmen absehen.
Keinesfalls werden wir allerdings auf unsere geltend gemachten Ansprüche verzichten.
So soll es sein, auf dass die Sache ein Ende habe.
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