deutsches-handwerk.de

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat vor dem Landgericht Hamburg einen bislang nicht rechtskräftigen Beschluss erwirkt, wonach dem ID-Medien-Verlag verboten ist, die Domain deutsches-handwerk.de weiter zu verwenden. In den Urteilsgründen wird dazu ausgeführt, dass durch die Verwendung der Domain der irreführende Eindruck erweckt werde, es handle sich um den Internetauftritt einer berufsständischen Organisation. Das Landgericht Hamburg hat festgestellt, dass der ZDH dem ID-Medien-Verlag die Benutzung der Domain www.deutsches-handwerk.de untersagen darf.

Quelle: Schwerin-News

Nachtrag [12.11.2005]: Das Urteil ist im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangen und nicht rechtskräftig!
Nachtrag [07.12.2005]: Auf Ersuchen der ID Medien wurde im obigen Zitat die in fett und kursiv dargestellte Passage eingefügt. Diese ist nicht Teil des eigentlichen Zitats.

Beitrag #962, geschrieben am 08. November 2005 um 07:45.
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Thema: Recht - Domains
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