Abgemahnt! (6)

ID Medien ist meiner Aufforderung, auf die geltend gemachten Ansprüche zu verzichten, bislang nicht nachgekommen. Was nun? Es auf sich beruhen lassen? Oder klagen? Wahrscheinlich werde ich erst mal abwarten, ob ich auf Unterlassung verklagt werde.

5 Kommentare
  1. Ingmar Greil
    Ingmar Greil sagte:

    Tja, das kommt auf die Konfliktfreudigkeit an. Natürlich ist eine negative Feststellungsklaeg eine nette Sache, aber wohl nicht zwingend. Außer natürlich, man wird selbst geklagt.

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  2. Jens L.
    Jens L. sagte:

    Ich würde auch warten. Vor Gericht und auf Hoher See begibst Du Dich bekanntlich in Gottes Hand … selbst, wenn die Vorzeichen so günstig sind!
    Von einer erfolgreichen neg. Feststellungsklage hast Du auch nicht so viele Vorteile, als dass sich der Aufwand lohnt. Find ich.

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  3. ck
    ck sagte:

    Hatten Sie Frist bis heute gesetzt? Wollen Sie eine Nachfrist setzen, deren fruchtloses Verstreichen Sie als Verzicht ansehen wollen? Haben Sie einmal angerufen? Oder bei den anderen Abgemahnten den Sachstand abgeklaert?

    Je mehr Zeit verstreicht, desto mehr kann man sich einfallen lassen. Auch die potentielle Abmahnung der Leserschaft an den Verlag wegen vielleicht verfassungswidriger Beeintraechtigung einer vollstaendigen und wahren Berichterstattung 😉

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  4. Peter
    Peter sagte:

    Das mir der Nachfrist und dem Verzicht ist eine gute Idee. Ich habe gerade ein entsprechenden Schreiben verfasst. Mal sehen, ob der Verlag sich daraufhin meldet.

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