Abgemahnt! (4)

Ich hatte am Montag bei der Handwerkskammer Schwerin angefragt, ob ich freundlicherweise eine Abschrift des Urteils des LG Hamburg in Sachen ZDH ./. ID Medien erhalten könnte, um den von mir zitierten Text auf dessen inhaltliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Dankenswerterweise habe ich das Urteil als PDF erhalten (LG Hamburg v. 06.09.2005 – 312 O 539/05). Die Berichterstattung ist von den Urteilsgründen vollständig gedeckt. Gut zu wissen.

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