Spitzname – mormonen.de
§ 12 BGB
LG Frankfurt a.M. v 27.02.2003 – 2/3 O 536/02
Die „Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage“ kann sich als Körperschaft des öffentlichen Rechts auf Namensschutz auch im Hinblick auf den Spitznamen „Mormonen“ berufen. Die Bezeichnung „Mormonen“ weist eine individuelle Eigenart auf, besitzt also eine namensmäßige Unterscheidungskraft und ist damit von Natur aus geeignet, eine Namensfunktion auszuüben.
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