schmidt.de

Während das Landgericht Hannover den Fernsehsender SAT 1 noch am 22.04.2005 in erster Instanz per Urteil (Az.: 9 O 117/04) zur Freigabe der Domain „schmidt.de“ verpflichtet hat, hat das OLG Celle auf die Berufung von SAT 1 nun am 13.12.2007 dem Fernsehsender Recht gegeben und die Genehmigung von Harald Schmidt zur Registrierung der Domain für beachtlich erklärt.

Der Volltext des Urteils ist hier abrufbar.

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