Namensrechtsverletzung durch Benutzung einer catch-all-Funktion bei Domains
Das OLG Nürnberg hat mit einem jetzt veröffentlichten Urteil (Az. 4 U 1790/05) entschieden, dass die Benutzung einer catch-all-Funktion bei (Sub-)Domains eine Namensrechtsverletzung darstellen kann. Der Kläger, dessen Nachname mit dem Namen der Domain der Beklagten identisch ist, wehrte sich in dem Rechtsstreit gegen eine Weiterleitungsfunktion, die bei Eingabe einer beliebigen Third Level Domain auf das Erotikportal der Domaininhaberin verwies.
Quelle: heise
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