OLG Düsseldorf zur Zulässigkeit der Nutzung einer „.com“-Domain durch einen lokal beschränkten Vertriebspartner (Urteil vom 22.04.2008 – I-20 U 93/07)
Ein ausländischer Vertriebspartner eines deutschen Unternehmens, der auf einen lokal umgrenzten Zielmarkt beschränkt ist (hier die Golfregion), ist nicht berechtigt, eine „.com“-Domain zu registrieren und zu nutzen, die mit dem heimischen Unternehmenskennzeichen identisch ist.
Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Vertriebspartner seitens des Markeninhabers der Vertrieb unter der Markenbezeichnung nur in einem regional begrenzten Gebiet vertraglich gestattet ist, die Nutzung einer – nicht (mehr) national gebundenen – „.com“-Domain im internationalen Geschäftsverkehr aber den Eindruck erweckt, dass der Vertrieb weltweit – und somit auch in Deutschland – erfolgt.
Volltext: Urteil des OLG Düsseldorf vom 22.04.2008, Az. I-20 U 93/07
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