Firmenname – results.de II

§§ 5, 15 Abs. 2 MarkenG, § 12 BGB

BAG v. 07.09.2004 – 9 AZR 545/03

Das Urteil des LAG Niedersachsen vom 02.09.2003 (13 Sa 453/03), über das bereits berichtet wurde, hat den Weg in die Revision genommen und so musste sich das BAG, etwas unüblich, mit Fragen des Kennzeichenrechts beschäftigen.

Leitsatz von R-Archiv:

Wenn ein im wesentlichen geschützter Firmenbestandteil maßgebliches Element eines Domainnames ist, darf auch ein ehemaliger Angestellter eines früheren Arbeitgebers, diesen Domainname nicht im geschäftlichen Verkehr nutzen, auch wenn er unter diesem Namen schon länger als drei Jahre tätig ist.

Eine Urteilsanmerkung von RA Ralf Hansen, Düsseldorf (www.duessellaw.com) findet sich ebenfalls bei R-Archiv. [Link via Handakte]

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