Eintragungsfähigkeit eines Domainnamens – beauty24.de
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
BPatG v. 23.10.2003 – 25 W (pat) 110/03
Die aus der Einmaligkeit der Registrierung resultierende technische Adressfunktion einer Internet-Domain gibt keinen Aufschluss über ihre kennzeichnende Funktion im markenrechtlichen Sinne und begründet deshalb für sich allein noch nicht die Eintragungsfähigkeit als Marke. Die Prüfung auf Schutzhindernisse ist vielmehr im Einzelfall nach den allgemeinen Kriterien vorzunehmen.
Die in Form einer (unvollständigen) Internetadresse gebildete Wort-Zahl-Kombination „beauty24.de“ gewinnt für Dienstleistungen auf dem Beauty-Sektor auch nicht dadurch Unterscheidungskraft, dass sie in handschriftlicher Darstellung wie mit einem roten Lippenstift gezeichnet wiedergegeben wird (im Anschluß an BGH GRUR 1998, 394, 396 – Active Line; BPatG GRUR 1996, 410 – Color COLLECTION).
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