Graffitis als Sachbeschädigung IV

Der Rechtsausschuss hat am Mittwochvormittag einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (15/5313, PDF) zugestimmt, mit dem künftig gegen so genannte Graffiti (vornehmlich mit Sprühdosen auf Hauswänden hergestellte Bilder und Texte) wirksamer vorgegangen werden kann. Die Mehrheit aus SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen war für die Initiative. Lediglich die Liberalen sprachen sich dagegen aus.
Der Ausschuss befürwortete, zum Schutz vor Graffitti das Strafgesetzbuch um eine weitere Tathandlung zu ergänzen, „die auf die unbefügte nicht nur unerhebliche und nicht nur vorübergehende Veränderung des Erscheinungsbildes einer Sache abstellt“. Nach Ansicht der Sozialdemokraten bleibe es nun deutschen Gerichten überlassen, die gefundene Regelung anzuwenden.

Quelle: hib-Meldung Nr. 163/2005

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