Graffitis als Sachbeschädigung III
Nach jahrelangem Streit hat der Bundestag die Weichen für eine schärfere Verfolgung von illegalen Graffiti-Sprühern gestellt. Ein am 22.04.2005 in erster Lesung behandelter rot-grüner Gesetzentwurf erweitert den Straftatbestand der Sachbeschädigung. Die Höchststrafen liegen zwischen zwei und drei Jahren. […] Nach der rot-grünen Gesetzesvorlage kann künftig bestraft werden, „wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert“.
berichtet beck-aktuell.
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