Graffitis als Sachbeschädigung V

Der Bundesrat ließ am 08.07.2005 einen Gesetzentwurf zum besseren Kampf gegen Graffiti passieren. Das Gesetz sieht eine Erweiterung des Tatbestandes der Sachbeschädigung vor. Künftig wird keine Substanzverletzung mehr erforderlich sein, vielmehr wird auch eine „unbefugte nicht nur unerhebliche und nicht nur vorübergehende Veränderung des Erscheinungsbildes einer Sache“ die Strafbarkeit auslösen.

Quelle: beck-aktuell

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