Zusammenlegung von Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichten
Mit dem Ziel, den Bundesländern zu ermöglichen, ihre Gerichte der Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit zu einheitlichen Fachgerichten zusammenzuführen, hat der Bundesrat am 09.11.2004 zwei Gesetzentwürfe (BT-Drs. 15/4108, 15/4109) vorgelegt. Zur Begründung verwies die Länderkammer auf die sehr hohen Personalkosten der Justizhaushalte. Die Vorschläge beinhalten eine Änderung des Grundgesetzes.
berichtet beck-aktuell.
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