Justizmodernisierungsgesetz beschlossen
Der Bundestag hat am 01.07.2004 das erste Gesetz zur Modernisierung der Justiz beschlossen. Bei beck-aktuell findet sich eine Übersicht über die wichtigsten Inhalte:
- Unterbrechungsregelungen
- Verlesung von Schriftstücken
- Vereidigungsregelungen – Anwesenheit von Urkundsbeamten
- Strafbefehl gegen abwesenden Angeklagten
- Neue Aufgaben für Rechtspfleger
- Handelsregistereintragung – Erbscheinerteilung
- Straf- und Bußgeldsachen
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