Entscheidungsfindung via Suchmaschine

Intern.de (via C|Net) weist in einem Beitrag vom 14.05.2004 auf eine bedenkliche Entwicklung hin: Suchmaschinen werden immer häufiger bei der Entscheidungsfindung vor Gericht berücksichtigt.
Dass ein solches Vorgehen nicht immer unproblematisch sein kann, zeigt folgendes Beispiel:

Ein australischer Richter soll im letzten Jahr den Asylantrag eines Mannes aus Sri Lanka abgelehnt haben, weil er bei der Suche in Suchmaschinen keine Ergebnisse fand. Der Antragssteller hatte behauptet, er sei in seinem Land ein bedeutender Filmemacher. Doch sein Name tauchte in den Ergebnissen nicht auf.

Dass es nicht immer in diese Richtung gehen muß zeigt ein anderes Beispiel:

Hier in Deutschland hat es wiederum das LG Düsseldorf (Az.: 2 a O 360/01) abgelehnt, die Verkehrsgeltung eines als Domain zu gebrauchenden Gattungsbegriffs anzuerkennen, nur weil dieser Begriff bei Google und Yahoo zu Spitzenpositionen führte. Der Kläger hatte argumentiert, der Bekanntheitsgrad des Begriffs zeige sich darin, dass seine Domain urlaubstip.de bei der Suche nach „Urlaubstip“ an erster Stelle erscheine. Das Gericht sah darin aber keinen konkreten Beweis für die Bekanntheit.

Weitere Beispiele und Ausführungen bei intern.de.

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