Haftungsausschluss für Links

Intern.de weist in der Rubrik „Kurz notiert“ vom 26.03.2004 auf einen Beitrag zu o.g. Thema auf akademie.de hin. Darin geht es um die Tatsache, dass die pauschal verwendeten „Haftungsausschlüsse“ (auch Dislaimer) bezüglich verlinkter Seiten unter Bezugnahme auf das Urteil des LG Hamburg vom 12.05.1998 (Az.: 312 O 85/98) nahezu wertlos sind.
Diese Art der Distanzierung von verlinkten fremden Webseiten ist jedoch, was eine Google Recherche nach dem Aktenzeichen des Urteils zeigt, mittlerweile ein trauriger Standard. Die Anfrage bei Google erzeilt immerhin umgefähr 106.000 Treffer.
Dass die Einbindung einer entsprechenden Passage ins Impressum teilweise groteske Züge annimmt zeigt das bei akademie.de ebenfalls genannte Beispiel des Landeskriminalamtes NRW. Dieses distanziert sich mit dem Haftungsausschluss von seiner Landesregierung sowie den Bundes- und Landesregierungen allgemein.

Weitere Informationen zum Thema Links:
pi’s kleine Linklehre

Ausführlicher Beitrag zum Urteil des LG Hamburg:
Daniel Rehbein

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