Yello gewinnt gegen GoYellow

Das Branchenverzeichnis GoYellow musste vor dem Landgericht München I eine herbe Schlappe hinnehmen und unterlag dem Stromanbieter Yello. Das Gericht untersagte GoYellow die weitere Verwendung ihrer bisherigen Firmenbezeichnung, ihrer Internetadressen und ihres Firmenlogos. Gleichzeitig ordneten die Richter die Löschung von GoYellow im Handelsregister an. Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig.

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3 Kommentare
  1. Thomas
    Thomas sagte:

    Na ja, dann kommt als nächstes die englische Sprache dran, dort soll das Wort "Yellow" ja auch entgegen dem Markenrecht gebraucht werden. 😉

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