GoYellow darf auch Gelb…
GoYellow darf sein Branchenverzeichnis im Internet gelb färben. Damit hat das Landgericht Frankfurt die Klage der Telekom-Tochter DeTeMedien, welche die Gelben Seiten herausgibt, abgewiesen und die entsprechende einstweilige Verfügung aufgehoben.
berichtet das Hamburger Abendblatt.
Hintergrund des Streits, über den bereits berichtet wurde (hier, hier und hier), war die Benennung der von der varetis AG geplanten „Internet-Findmaschine“, die ursprünglich unter dem Namen Googelb am 15.10.2004 an den Start gehen sollte. Auf dem Portal Googelb.de sollten kostenlose Branchen- und Markeninfos angeboten werden.
Gegen diese Bezeichnung gingen sowohl die DeTeMedien als auch Google mit Erfolg vor.
Daraufhin wurde das Portal in GoYellow umbenannt, wogegen sich die DeTeMedien erneut wandte und auch eine einstweilige Verfügung gegen die varetis AG erwirkte. Das Portal wurde danach vorübergehend in „Portal ohne Namen“ umbenannt, darf jetzt jedoch wieder unter dem Begriff GoYellow auftreten. Das Frankfurter Landgericht wies eine Klage der Telekom-Tochter DeTeMedien gegen die Verwendung dieser Bezeichnung nunmehr zurück.
Die ursprüngliche Bezeichnung Googelb darf das Portal jedoch nicht nutzen.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Ähnlichkeit zu dem Namen Google zu groß sei. Ohne vor Gericht als Klägerin aufgetreten zu sein, haben die Betreiber der Suchmaschine dank DeTeMedien damit einen Sieg errungen.
berichtet Markenbusiness.
Nun bereitet sich GoYellow auf den Start des Online-Branchenverzeichnisses am 15. Oktober vor. Die Seiten sollen in Blau und Gelb ins Internet.
so das Abendblatt weiter.
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