Nachtrag: Tagesausflug zum BGH
Anruf in der Geschäftsstelle des 1. Zivilsenats: Beide Rechtsbeschwerden wurden zurückgewiesen. Wenn ich das richtig deute heisst dies für die beiden Verfahren folgendes:
I ZB 10/03: Die Marke „Norma“ ist löschungsreif. Norma hat ist Inhaberin einer gleichlautenden Warenmarke. REWE hatte Antrag auf Löschung wegen fehlender rechtserhaltender Benutzung gestellt. Diesem Antrag wurde stattgegeben. Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde hatte keinen Erfolg.
I ZB 22/03: Die Bezeichnung „Königsberger Marzipan“ ist nicht als geographische Herkunftsbezeichnung schutzfähig.
Die Gründe kommen in 2-3 Monaten.
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