BPatG in Sachen „WM 2006“
In den Marken-Löschungsbeschwerdeverfahren 32 W (pat) 237/04 „Fußball WM 2006“ (Reg-Nr. 301 19 919) und 32 W (pat) 238/04 „WM 2006“ (Reg-Nr. 302 38 936) sind im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 20. Juli 2005 am heutigen Mittwoch, den 3. August 2005, die Entscheidungen des 32.Senats des Bundespatentgerichts im Tenor verkündet worden. Danach hat der Senat die Beschlüsse der Markenabteilung 3.4. des Deutschen Patent- und Markenamtes über die Löschung der Marken für eine große Zahl der jeweils geschützten Waren und Dienstleistungen aufgehoben; insoweit bleibt also der Markenschutz erhalten. Für eine ebenfalls hohe Zahl ist dagegen die Beschwerde gegen die Löschungsanordnung zurückgewiesen worden. In beiden Verfahren hat der Senat die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen.
Quelle: PM des BPatG
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!