Stellungnahme von EURid zu den generischen Domänennamen

04 Apr 2006
EURid wurde von verschiedenen Personen bezüglich der Zuteilung von generischen Domänennamen angesprochen, für die es in der Sunrise-Periode (akzeptierte) Anträge gab.

Zuallererst möchten wir betonen, dass es bei eingetragenen Marken nicht so etwas wie „generische Marken“ gibt. Diese so genannten „generischen Namen“ oder „Gattungsnamen“ sind in vielen Fällen bekannte eingetragene Marken oder geschützt durch andere geistige Eigentumsrechte. Um nur ein paar Beispiele zu nennen: „Apple“, „Die Welt“ oder „Time“.

EURid ist verpflichtet, sich an die Allgemeinen Regeln für die Vergabe von .eu Domänennamen zu halten, und diese so auszuführen, wie sie von den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission in der Verordnung (EG) 874/2004 aufgestellt wurden. Diese Allgemeinen Regeln für die Vergabe von .eu Domänennamen geben den Inhabern von früheren Rechten die Möglichkeit, in der Sunrise-Periode .eu Domänennamen registrieren zu lassen, bevor die allgemeine Registrierungsperiode für .eu beginnt.

Die Inhaber von eingetragen Marken sind eine klar umschriebene Gruppe, die berechtigt ist, während der Sunrise-Periode Anträge auf die Registrierung eines .eu Domänennamens zu stellen. Zu dieser Gruppe gehören selbstverständlich auch die Inhaber der Marken für die so genannten „generischen Namen“.

EURid hat keinerlei Befugnis, sich zu der Wirksamkeit der verschiedenen Markengesetze, der Arbeit der europäischen Markenämter oder zur EG-Verordnung, zu der alle Mitgliedstaaten Anmerkungen machen konnten, zu äußern.

Folglich wird ein Domänenname einem Antragsteller zugeteilt werden, wenn dessen Antrag als erstes bei uns eingebracht wird, und dieser Antragsteller mit Hilfe seiner eingeschickten Nachweise zweifelsfrei beweisen kann, dass er über ein früheres Recht, wie z.B. eine eingetragene Marke oder ein Unternehmensname, an diesem Namen verfügt.

Es wurde im Voraus darüber nachgedacht, ein bestimmtes Datum in die Sunrise-Regeln aufzunehmen, so dass z.B. Marken vor diesem Stichtag in einem offiziellen Markenamt eingetragen sein mußten, um als ein früheres Recht in der Sunrise-Periode benutzt werden zu können. Während der Vorbereitungsphase kam es zu ausgedehnten Beratungen zwischen EURid, dem beauftragen Prüfer für die gestaffelte Registrierungsperiode (PricewaterhouseCoopers) und den verschiedenen Vertretern der Eigentumsrechte, in denen alle Aspekte der Sunrise-Regeln diskutiert wurden, einschließlich der Einführung eines „Eintragungsstichtags“ für eingetragene Marken.

Eine große Mehrheit war allerdings gegen die Einführung einer solchen Einschränkung, da es in den Allgemeinen Regeln keine Grundlage für diese Entscheidung gegeben hätte, und dadurch neuere Unternehmen oder neue Initiativen bestehender Unternehmen benachteiligt worden wären. Dass dies ermöglichen würde, „populäre“ oder „generische“ Begriffe als Domänennamen registrieren zu lassen, wurde als kleineres Problem betrachtet, da die beantragten Domänennamen immer noch durch ein geistiges Eigentumsrecht geschützt sein müssen und folglich die Hauptzielsetzung der Sunrise-Periode erreicht wird, nämlich die Inhaber früherer Rechte zu schützen.

Wenn allerdings jemand bestreiten möchte, dass eine bestimmte Person oder Organisation der rechtmäßige Inhaber eines so genannten generischen Domänennamens ist, gibt es immer noch die Möglichkeit, ein ADR-Verfahren (Alternatives Streitbeilegungsverfahren) zu starten.

Die Sunrise WHOIS-Datenbank, in der alle Anträge sowie Informationen über die Antragsteller angezeigt werden, garantiert ein hohes Maß an Transparenz und ist sowohl dem Antragsteller als auch der breiten Öffentlichkeit zugänglich

Die Sunrise-Regeln und die Einführung der Domäne oberster Stufe .eu bietet allen die gleichen Registrierungsvoraussetzungen im Rahmen der EG Verordnung.

Quelle: EURid

2 Kommentare
  1. Ramona
    Ramona sagte:

    Das ist doch ein kompletter Copyright-Verstoß, wenn du hier den vollständigen Text der EUrid von deren Webseite kopierst und hier vollständig reinstellst????!!!!!

    Antworten
  2. Peter
    Peter sagte:

    Die EURid erlaubt ausdrücklich die Wiedergabe mit Quellenvermerk: "All materials contained in this site are protected by copyright and are property of EURid and its members. […] Reproduction is authorised, provided the source is acknowledged, save where otherwise stated."

    Quelle: http://www.eurid.eu/en/shar

    Antworten

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.