new gTLD: Trademark+50 im Trademark Clearinghouse (TMCH) ab dem 11.10.2013
Die ICANN hat eine Mitteilung herausgegeben, wonach der sog. Trademark+50 Service im Trademark Clearinghouse (TMCH) ab dem 11.10.2013 zur Verfügung stehen soll. Hierbei handelt es sich um die Möglichkeit, neben dem der hinterlegten Marke entsprechenden String auch noch 50 weitere Strings zu beanspruchen, die in der Vergangenheit bereits bösgläubig registriert wurden. Diese 50 weiteren Strings können nicht an den Sunrise Services sondern nur an den sog. Trademark Claims Services teilnehmen.
Weitere Informationen zum TMCH finden Sie im Beitrag Trademark Clearinghouse (TMCH).
Diese Entscheidung schafft aber nur einen unzureichenden Markenschutz.
Für mich stellt sich die Frage, warum dann nicht gleich auch den Sunrise Service für diese Domains mit einschließt?
So bekommt der Rechteinhaber nur eine Nachricht, wenn die gemäß dem Label eine Domain registriert wurde und muss erneut auf dem Rechtsweg dagegen vorgehen…
Das ist sicher richtig. Allerdings war es in der Vergangenheit in sämtlichen Sunrise-Phasen so, dass man bevorrechtigt nur Domainnamen registrieren konnte, die mit der eigenen Marke identisch übereinstimmen (einzige Ausnahme sind hier Transkriptionen). Alles andere würde meiner Meinung nach auch zu weit führen, da sonst ein Markeninhaber Dritte von der rechtmäßigen Registrierung ihrer eigenen Marke ausschließen könnte, nur weil es sich bei der einen Marke um eine durch einen Tippfehler abweichende Schreibweise der anderen Marke handelt, z.B. Google den Inhaber der Marke Goggle (http://www.goggle-sport.de/).