tipp.ag – Urteil rechtskräftig
§§ 1, 3 UWG a.F.
OLG Hamburg v. 16.06.2004 – 5 U 162/03
LG Hamburg v. 02.09.2003 – 312 O 271/03
Wie das Domainblog unter Bezugnahme auf den Beklagtenvertreter in dem Rechtsstreit um die Domain tipp.ag mitteilt, hat der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde abgewiesen. Damit ist das Urteil des OLG Hamburg (5 U 162/03), über das bereits hier und hier berichtet wurde, rechtskräftig.
Bleibt abzuwarten, ob nun, wie schon befürchtet, eine Abmahnwelle auf Inhaber von „.ag“-, „.tv“- und anderen Domains, deren TLD eine Abkürzung des deutschen Wortschatzes darstellt, zurollt.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!