Namensrecht – jauch-und-aehnliche.TLD

§ 12 BGB

LG Köln – 28 O 252/04

Günther Jauch streitet sich mal wieder um Domainnamen.

Der Moderator Günther Jauch geht erneut gerichtlich gegen die Nutzung ähnlicher Schreibweisen seines Namens als Domains durch Dritte vor. Dies erklärte sein Anwalt laut eines Berichts der dpa vom 14.9.2004 am Montag in Köln. Wie der Kölner Internet-Provider Ultrafone bestätigte, sind bereits Internetadressen an Kunden mit ähnlichen Namen vergeben worden. Aufgrund einer einstweiligen Verfügung Jauchs dürften diese derzeit allerdings nicht genutzt werden. Termin für die Verhandlung vor dem Kölner Landgericht ist der 22.9.2004.

berichtet das Institut für Urheber- und Medienrecht.
Der Moderator hatte sich bereits in der Vergangenheit im Zusammenhang mit dem Domainnamen guenter-jauch.de/.com gestritten. In dieser Sache unterlag er vor dem OLG Köln (27.11.2001 – 15 U 108/01, 15 U 109/01). Allerdings ging es in dem damaligen Verfahren nicht um die reinen Namensrechte und Ansprüche gegen den Domaininhaber; Jauch versuchte zu erreichen, dass Domainnamen wie guenter-jauch.de oder guenter-jauch.com nicht mehr zu einer Registrierung angeboten werden dürfen, selbst wenn diese noch frei verfügbar sind. Dass die bloße automatisierte Informationserteilung über die Verfügbarkeit einer gewünschten Internet-Adresse eine Rechtsverletzung darstellt, wiesen die Kölner Richter zurück.

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