Namensrecht – q.de

§ 12 BGB, §§ 5, 15 MarkenG

LG Düsseldorf v. 27.07.2004 – 33 O 55/04

Im Streit um eine Domain, die aus einem nicht beschreibend wirkenden Namen gebildet ist, kann der Domaininhaber sich dem Namensinhaber gegenüber nur dann erfolgreich auf eigene Rechte berufen, wenn solche Kennzeichenrechte schon zum Zeitpunkt der Domain-Registrierung bestanden haben.

[via netlaw]

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