Aus Buchstaben einer üblichen Schrift bestehendes Gebilde
Der BGH hatte in einem Verfahren über die Anforderungen an die Unterschriftleistung eines Rechtsanwalts unter die Berufungs- und die Berufungsbegründungsschrift zu entscheiden (BGH v. 27.09.2005 – VIII ZB 105/04). Interessant ist die Definition des Begriffes „Unterschrift“ aus Sicht des BGH: Als Unterschrift […] ist ein aus Buchstaben einer üblichen Schrift bestehendes Gebilde zu fordern, das […]