Forenbetreiber müssen Beleidigungen zügig löschen

Betreiber von Diskussionsforen müssen dafür sorgen, dass beleidigende Äußerungen gegenüber Dritten zügig aus dem eigenen Forum entfernt werden, sofern sich beispielsweise Betroffene per E-Mail melden, entschied jetzt das Amtsgericht Winsen (Luhe). Die Frist von einem Tag sei im E-Mail-Zeitalter ausreichend. [via Golem]

Wegfall des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte II

Der Bundesrat hat, wie berichtet, bereits am 29.04.2005 den „Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte und weiterer Privilegien von Verlobten im Strafrecht“ beschlossen. Dieser wurde nun dem Bundestag vorgelegt. In ihrer Stellungnahme erklärt die Bundesregierung, für die Zunahme des Missbrauchs von Verlöbnissen lägen ihr „keine rechtstatsächlichen Erkenntnisse“ vor. Die Initiative der Länderkammer […]