Forenbetreiber müssen Beleidigungen zügig löschen
Betreiber von Diskussionsforen müssen dafür sorgen, dass beleidigende Äußerungen gegenüber Dritten zügig aus dem eigenen Forum entfernt werden, sofern sich beispielsweise Betroffene per E-Mail melden, entschied jetzt das Amtsgericht Winsen (Luhe). Die Frist von einem Tag sei im E-Mail-Zeitalter ausreichend. [via Golem]
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