Land Berlin unterliegt im Streit um „berlin.com“

Nach Informationen von Meedia hat das LG Berlin eine Klage des Landes Berlin gegen den Betreiber des Internetportals „berlin.com“ als unbegründet abgewiesen. Das Gericht sei zu dem Ergebnis gelangt, dass das Wort „Berlin“ in der URL nur „als Ortsbezeichnung mit lediglich beschreibendem Charakter“ verwendet werde. Auch eine Zuordnungsverwirrung werde beim Nutzer nicht ausgelöst, da deutlich sei, dass „berlin.com“ keine offizielle Seite des Landes Berlin sei.

Bei dem Urteil handelt es sich wohl noch nicht um das letzte Wort in dieser Angelegenheit, da am 20.04.2012 noch die Entscheidung des KG im parallel laufenden Berufungsverfahren über die im vergangenen Jahr ergangene Einstweilige Verfügung aussteht.

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