IBM gewinnt erstes URS-Verfahren um Domainregistrierungen unter neuen Top-Level-Domains (ibm.guru, ibm.ventures)

Screenshot ibm.guru

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Nur sieben Tage nach Einreichung wurde der ersten Beschwerde gegen Domainregistrierungen unter den neuen Top-Level-Domains nach dem Uniform Rapid Suspension System (URS) stattgegeben. In dem Verfahren betreffend der Domainnamen „ibm.guru“ und „ibm.ventures“, die durch eine natürliche Person aus den USA registriert und auf Webseiten der Beschwerdeführerin weitergeleitet worden waren, ordnete das Schiedsgericht die Suspendierung der Domainnamen an (International Business Machines Corporation v. Denis Antipov, NAF Claim No. 1542313).

Das Beschwerde-Panel sah es als erwiesen an, dass der Domaininhaber keine Rechte oder berechtigte Interessen an den Domainnamen hat und die Domainnamen bösgläubig registriert und benutzt wurden. Im Zusammenhang mit der bösgläubigen Registrierung stellte das Panel auf die Trademark Claim Notice ab, die der Domaininhaber vor Registrierung der Domainnamen auf Grund des Markeneintrags der Beschwerdeführerin für die Marke „IBM“ im Trademark Clearinghouse (TMCH) erhalten hatte:

The Respondent is required to have clicked on the GoDaddy notice „Acknowledge Claim“ when presented with the Trademark Claims Notice to complete registration of the name. Respondent at the time of registration of the disputed domain names knew of the existence of the Complainant’s trademarks. 

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