Schluss mit Lustig

Das Ende einer Legende.

„ius in rem“ / „ius in personam“

Das jus in Rem ist das Abzeichen der Eigenschaft; das jus im personam ist ein bloßer persönlicher Anspruch. Quelle: encyclopedia.jrank.org unmittelbares Herrschaftsverhältnis des Eigentümers an der Sache (ius in rem) Quelle:

Referer-Spam

Arne Trautmann vom law-blog macht sich Gedanken zum Thema Referer-Spam, einem Problem, mit dem wohl die meisten Blogbetreiber (so auch ich) zu kämpfen haben.

zeit.com

Der Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG, Hamburg, hatte versucht, die Domain zeit.com vom Inhaber der Domain, The Web Group, Washington DC, USA, im Wege eines UDRP-Verfahrens übertragen zu bekommen. Das Schiedsgericht sah die Voraussetzung einer bösgläubigen Registrierung und Nutzung des Domainnamens seitens des Beschwerdegegners als nicht erwiesen an und lehnte den Antrag auf […]