zeit.com

Der Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG, Hamburg, hatte versucht, die Domain zeit.com vom Inhaber der Domain, The Web Group, Washington DC, USA, im Wege eines UDRP-Verfahrens übertragen zu bekommen. Das Schiedsgericht sah die Voraussetzung einer bösgläubigen Registrierung und Nutzung des Domainnamens seitens des Beschwerdegegners als nicht erwiesen an und lehnte den Antrag auf Übertragung der Domain ab (WIPO Case No. D2005-0725). Den vom Beschwerdegegner gestellten Antrag, das Vorgehen des Beschwerdeführers als „Reverse Domain Name Hijacking“ zu qualifizieren, lehnte das Panel allerdings ebenfalls ab.

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