„ius in rem“ / „ius in personam“
Das jus in Rem ist das Abzeichen der Eigenschaft; das jus im personam ist ein bloßer persönlicher Anspruch.
Quelle: encyclopedia.jrank.org
unmittelbares Herrschaftsverhältnis des Eigentümers an der Sache (ius in rem)
Richtig. Wobei man iura in rem heutzutage auch schlicht "dingliche Rechte" nennt.Sie stehen eben nicht nur gegenüber dem Vertragspartner, sondern gegenüber jedermann zu. Eigentum ist der hauptanwendungsfall.
Danke!