Vergeher
§ 12 StGB Verbrechen und Vergehen
(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
(2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringen Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.
Demnach dürfte der Begriff „Verbrecher“ wohl nur auf Täter zutreffen, die einer Tat nach § 12 Abs. 1 StGB strafbar sind. Wie lautet dann aber die korrekte Bezeichnung für Täter nach § 12 Abs. 2 StGB? Vergeher?
"eines Vergehens Verdächtiger/Schuldiger"? Ja, nicht besonders elegant. Wobei man in D ja eh recht bald zum Verbrecher wird, in Ö beträgt die Grenze immerhin drei Jahre.
Ich hatte mir auch überlegt, wie man das bezeichnen könnte und bin ebenfalls auf keine gut klingende und kurze Lösung gekommen.
Das ist wie die Suche nach dem Verb zu Eigentümer…