eBay Ausschlussklausel

Wer kennt sie nicht: in fast jedem eBay-Angebot findet sich mittlerweile eine Ausschlussklausel mit Verweis auf das EU-Recht. Neben

Der obligatorische Satz: Das hier ist eine Privatauktion, Garantie kann ich leider keine bieten.

oder

Ich muß darauf hinweisen,daß ich die Auktion als Privatperson aufgebe.Mit dem Gebot akzepiert ihr,daß jeglicher Garantieanspruch gegen mich nicht gültig ist.

finden sich auch ausführlichere Ausschlussklauseln wie

WICHTIG : Aufgrund der neuen Gesetzlage … muss ich Sie darauf aufmerkasm machen, dass ich Privatverkäufer bin und kein gewerblicher Händler. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die nach EU Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie zu verzichten.

[Alle Formulierungen sind wörtlich aus aktuellen Auktionen übernommen!]
Was es mit einem solchen pauschalen Ausschluss jeglicher Gewährleistung auf sich hat erklärt Jens Henke von Der Adversario in einem aktuellen Beitrag mit dem Titel „Privatverkauf: Ausschluss von Umtausch und Rücknahme„.

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