Bayernabitur
Erleidet ein Lehrer auf der Klassenfahrt bei einer Party mit den Schülern einen bleibenden Gehörschaden, indem er ich beim so genannten „Bayernabitur“ Schnupftabak in die Nase schießen lässt, kann dieser Unfall nicht als Dienstunfall anerkannt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf laut einem Bericht von „Spiegel-Online“ vom 01.07.2005. Laut Gericht ist die Teilnahme an dieser Veranstaltung nicht mehr der Dienstsphäre zuzuordnen (Az.: 23 K 2384/04).
Quelle: beck-online, Spiegel
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