eBay: Angebote sind bindend
Wer im Internet-Auktionshaus eBay etwas zum Kauf anbietet, kann nicht einfach einen Rückzieher machen. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden (Aktenzeichen: 8 U 93/05). In einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung verurteilte es einen Emsländer zu Schadenersatz. Er hatte die Verkaufsaktion seines Autos vorzeitig beendet. In dem Urteil heißt es, wer eine Ware bei eBay einstelle, erkläre damit bereits verbindlich die Annahme des Höchstgebots. Kaufwillige wären der Willkür von Anbietern ausgeliefert, wenn diese es sich jederzeit anders überlegen könnten.
Quelle: heise
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