Nintendo verliert UDRP-Verfahren um WiiU.com

Nintendo of America Inc. ging im Wege des UDRP-Verfahrens gegen den Inhaber des Domainnamens WiiU.com vor. Der Domainname entspricht der Bezeichnung der aktuellen stationären Videospielkonsole „Wii U“ von Nintendo, welche die „Wii“ im November letzten Jahres ablöste.

Das Panel verneinte in seiner Entscheidung (Nintendo of America Inc. v. Domain Privacy Group / Domain Admin, WIPO Case No. D2013-0322) richtigerweise einen Übertragungsanspruch, weil der Domainname bereits im Jahre 2004 registriert wurde, 2 Jahre vor Anmeldung der ersten Wii-Marke durch Nintendo. Es ist anerkannt, dass bei einem Domainnamen, der vor Entstehen der Rechte des Beschwerdeführers registriert wurde, die Voraussetzungen für eine bösgläubige Registrierung nach § 4(a)(i) der UDRP regelmäßig nicht gegeben sein können, weil der Domaininhaber keine Kenntnis von dem noch nicht existierenden Recht gehabt haben kann.

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