Löschung eines unberechtigten Dispute-Eintrags – investment.de

LG Köln v. 04.08.2005 – 84 O 22/05

I. Der Beklagte wird verurteilt, die Löschung des zu seinen Gunsten bei der Denic e.G., Wiesenhüttenplatz 26, 60329 Frankfurt, erfolgten Dispute-Eintrags für die Internetdomain „investment.de“, zu veranlassen.
II. Es wird festgestellt, daß dem Beklagten gegenüber dem Kläger kein vorrangiges Kennzeichenrecht an dem Domain-Namen „investment.de“ zusteht.

heise.de fasst den Sachverhalt zusammen:

Auslöser des Urteils war der Streit um die Adresse www.investment.de, die sich ein Webdesigner reserviert hatte, um dort ein Portal für Finanzdienstleistungen aufzubauen. Der spätere Beklagte hatte vor der Reservierung beim Deutschen Patent- und Markenamt die Wortmarke „Investment“ für Computer, Laptops und Zubehör eintragen lassen. Nachdem er feststellen musste, dass die gleichlautende Domain bereits anderweitig vergeben war, forderte er deren Inhaber zur Aufgabe der Domain auf und stellte beim DeNIC einen Dispute-Antrag. Nachdem die Vergabestelle dem Antrag stattgab, forderte der Markeninhaber abermals die Freigabe. Dem mochte der Webdesigner nicht folgen und erhob seinerseits eine Feststellungsklage mit dem Antrag, dass das Gericht feststellen solle, dass keine besseren Rechte an der Domain zu Gunsten des Markeninhabers bestünden und das der Dispute-Eintrag wieder gelöscht werden solle. Beiden Begehren gab das Landgericht statt.

Das Gericht bejahte den Anspruch auf Löschung des Dispute-Eintrages mit dem Argument, der Eintrag stelle einen nach § 823 Abs. 1 BGB unzulässigen Eingriff in den Gewerbetrieb des Designers darstelle. Schließlich bewirke ein Dispute-Eintrag, dass diese Domain nicht mehr verkauft werden kann, was den Inhaber in seinen Rechten beschneide.

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