Bekanntgabe des Wahlergebnisses II

Das Ergebnis der Bundestagswahl wird am Sonntag vorläufig bekanntgegeben werden. Ein gegen die Ermittlung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses bis zur Nachwahl im Wahlkreis 160 (Dresden I) gerichteter Eilantrag hatte keinen Erfolg. Die 2. Kammer des Zweiten Senats wies die Anträge ab, da eine (bislang noch nicht erhobene) Verfassungsbeschwerde unzulässig wäre.

PM des BVerfG

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