Nachwahl Dresden

Bundeswahlleiter Johann Hahlen will trotz Bedenken von Verfassungsrechtlern und der dann noch ausstehenden Abstimmung in Dresden am Abend der Bundestagswahl ein vorläufiges Ergebnis verkünden.

Quelle: Reuters

Nachtrag: In der PM des Bundeswahlleiters findet sich eine Begründung, warum er das Ergebnis bereits am Wahlabend bekanntgeben wird.

Eine – wie auch immer geartete – Geheimhaltung des Wahlergebnisses aus den nicht betroffenen 298 Wahlkreisen bis zum Abschluss der Nachwahl würde dem Bundestagswahlrecht zuwider laufen und dem demo­kratischen Charakter der Bundestagswahl widersprechen.

Ganz unproblematisch ist dies jedoch gerade bei einem sehr knappen Wahlergebnis sicherlich nicht.

1 Antwort
  1. Ingmar Greil
    Ingmar Greil sagte:

    Ich finde das nicht problematisch. Außerdem lässt sich so etwas nicht geheimhalten, irgendwas sickert immer durch (oder soll man mit der Auszählung auch warten?), überhaupt gibt es wahrscheinlich keine Rechtsgrundlage, das Wahlergebnis geheimzuhalten.

    Wie ist das denn geregelt, wenn es zu einer erfolgreichen Wahlanfechtung in einem Wahlsrprengel kommt? Wenn dann die Wahl wiederholt wird, weiß ja auch jeder, wie sie im Rest des Bundesgebiets ausgegangen ist.

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