OLG Dresden: kettenzüge.de

Das OLG Dresden hatte, wie bereits berichtet, das LG Leipzig in Sachen kettenzüge.de bestätigt. Mittlerweile liegen die Urteilsgründe vor (PDF). Die Leitsätze von JurPC: 1. Der in einer Domain verwendete Begriff „Kettenzüge“ ist weder im Sinne des § 5 Abs. 2 MarkenG ein Unternehmenskennzeichen, noch eine Marke im Sinne der §§ 3 Abs. 1, 4 […]