Graffitis als Sachbeschädigung III

Nach jahrelangem Streit hat der Bundestag die Weichen für eine schärfere Verfolgung von illegalen Graffiti-Sprühern gestellt. Ein am 22.04.2005 in erster Lesung behandelter rot-grüner Gesetzentwurf erweitert den Straftatbestand der Sachbeschädigung. Die Höchststrafen liegen zwischen zwei und drei Jahren. […] Nach der rot-grünen Gesetzesvorlage kann künftig bestraft werden, „wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht […]