Der Theaterbesuch als Gesundheitsrisiko – zur Haftung für Hörschäden beim Einsatz einer Schreckschusspistole
Theaterbesucher müssen […] damit rechnen, dass in einer Aufführung Schreckschusspistolen zum Einsatz kommen können. Unter Berücksichtigung der Kunstfreiheit und der Unterhaltungserwartungen des Publikums kann der Einsatz von Schreckschusspistolen bei Theateraufführungen nicht als Unsitte oder Nachlässigkeit angesehen ist. Wer – wie der Kläger – vorgeschädigt und besonders lärmempfindlich ist, geht mit einem Theaterbesuch ein Gesundheitsrisiko ein […]